Bereits im zweiten Jahr in Folge wird die Pflicht zur Ausrüstung für das Fahren im Winter eingeführt. Daher ist es zwischen dem 1. November und dem 31. März in bestimmten Gemeinden der Gebirgsmassive (Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Juramassiv, Pyrenäen, Vogesen) obligatorisch, Ihr Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten oder Ketten oder Schneesocken zu haben. . Insgesamt unterliegen 34 Departemente dieser Verpflichtung.

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